Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
PageBee ist bemüht, die Website pagebee.de und das Studio, in dem unsere Kunden ihre Website bearbeiten, möglichst barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand: Oktober 2026
Rechtliches
PageBee ist bemüht, die Website pagebee.de und das Studio, in dem unsere Kunden ihre Website bearbeiten, möglichst barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand: Oktober 2026
Zielmaßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Wir prüfen unsere Seiten vor jeder Veröffentlichung automatisiert mit dem Prüfwerkzeug axe nach diesen Richtlinien. Geprüft werden dabei unter anderem Farbkontraste, Alternativtexte für Bilder, Beschriftungen von Formularfeldern, die Überschriftenstruktur und ARIA-Attribute.
Jede Seite beginnt mit dem Link „Zum Inhalt springen“, und ein Rahmen zeigt, wo Sie sich mit der Tastatur gerade befinden.
Eine manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader und eine vollständige Konformitätsbewertung haben wir nicht durchgeführt. Automatisierte Prüfungen erkennen nicht alle Barrieren, daher kann es Stellen geben, die nicht barrierefrei sind.
Ist Ihnen auf pagebee.de oder im Studio eine Barriere aufgefallen? Schreiben Sie uns an hallo@pagebee.de oder über das Kontaktformular. Wir antworten Ihnen von Montag bis Freitag innerhalb eines Tages.
Wir bauen Ihre Website mit dem Ziel WCAG 2.1 AA und prüfen sie automatisch auf Barrieren. Diese Prüfung starten Sie auch selbst im Studio. Eine automatische Prüfung findet nicht jedes Problem, deshalb versprechen wir keine vollständige Barrierefreiheit. Bieten Sie Verbrauchern Online-Buchungen an, kann das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Sie gelten; ob es Sie betrifft, hängt von Ihrem Betrieb ab.
Entwürfe für Impressum, Datenschutz- und Barrierefreiheits-Erklärung gehören dazu – Sie prüfen sie für Ihren Betrieb und sind für den Inhalt verantwortlich.