Rechtliches
Agenturvertrag
Rahmenvertrag über den Bezug von Websites und ihren Weiterverkauf im eigenen Namen, mit Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Fassung 1.0 (Oktober 2026)
Rechtliches
Rahmenvertrag über den Bezug von Websites und ihren Weiterverkauf im eigenen Namen, mit Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Fassung 1.0 (Oktober 2026)
Diese Anlage gilt nach Art. 28 DSGVO zwischen der Agentur und PageBee für die personenbezogenen Daten, die die Kundenwebsites verarbeiten.
Stand: Oktober 2026 · Version 2026-10-v1.0